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   BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98   

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https://dejure.org/2000,25423
BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98 (https://dejure.org/2000,25423)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 3 AZR 885/98 (https://dejure.org/2000,25423)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 885/98 (https://dejure.org/2000,25423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - Anspruch auf ein unverfallbares Versorgungsversprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Eine konkursnahe wirtschaftliche Notlage des Mutterunternehmens einer Versorgungsschuldnerin kann für deren Widerrufsberechtigung aber dann Bedeutung erlangen, wenn die Versorgungsschuldnerin auf Grund einer durch Arbeitsteilung begründeten Abhängigkeit vom Mutterunternehmen bei dessen Konkurs oder Liquidation nicht mehr lebensfähig wäre (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 282).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Weiter muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligter vorsieht (zuletzt BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 336 mwN; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Vorb. § 7 Rn. 82 ff. mwN).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18 [BAG 05.05.1955 - 2 AZR 55/53]; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Entgegen der Einschätzung von Blomeyer (aaO Rn. 113) hat der Senat in seinem Urteil vom 10. März 1992 (- 3 AZR 221/91 - BAGE 70, 26, 35) nichts hiervon Abweichendes erwogen.
  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18 [BAG 05.05.1955 - 2 AZR 55/53]; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18 [BAG 05.05.1955 - 2 AZR 55/53]; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • LAG Köln, 22.09.1998 - 13 (4) Sa 579/98

    Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung ; Widerruf einer Versorgungszusage ;

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. September 1998 - 13 (4) Sa 579/98 - aufgehoben.
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
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